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Gegen Personen oder Organisationen innerhalb einer der in den Erwägungsgründen 6 bis 12 genannten Kategorien sollten keine restriktiven Maßnahmen verhängt werden, wenn ausreichende Angaben darüber vorliegen, dass sie nicht oder nicht mehr mit dem Regime in Verbindung stehen oder Einfluss auf dieses ausüben oder keine reale Gefahr besteht, dass sie restriktive Maßnahmen umgehen.
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die zu einer der Kategorien gemäß Absatz 2 gehören, werden nicht oder nicht mehr in der Liste der Personen und…
Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unter eine der in Absatz 1a genannten Kategorien fallen, werden nicht in die Liste der Personen, Organisationen…
Personen, die zu einer der Kategorien gemäß Absatz 2 gehören, werden nicht oder nicht mehr in der Liste der Personen und Organisationen in Anhang I aufgeführt,…
Gegen Personen oder Organisationen innerhalb bestimmter Kategorien der vorliegenden Verordnung einer der in den Erwägungsgründen 5 bis 11 genannten Kategorien…
Es liegen jedoch keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen, auf die…
Es liegen jedoch keine Gründe mehr dafür vor, bestimmte Personen und Organisationen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen, auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.