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Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“) soll der Rat für handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „Rat für TRIPS“) auf ordnungsgemäß begründeten Antrag eines der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (im Folgenden „LDC“) zählenden Mitglieder Verlängerungen dieser Übergangsfrist gewähren.
dem Antrag der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (im Folgenden „LDC“) zählenden Mitglieder (im Folgenden „LDC-Mitglieder“) auf eine Verlängerung der…
In Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens ist vorgesehen, dass der Rat für TRIPS „auf ordnungsgemäß begründeten Antrag eines der am wenigsten entwickelten…
Am 5. November 2012 stellte Haiti im Namen der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder, die Mitglieder sind (Least developed country members — LDC), einen…
Während dieser Verlängerungsfrist sollen die LDC ihr bereits bestehendes Niveau des Schutzes des geistigen Eigentums nicht unter die mit dem TRIPS-Übereinkommen…
Am 23. Februar 2015 beantragte Bangladesch im Namen der Gruppe der LDC-Mitglieder eine unbegrenzte Verlängerung der Übergangsfrist nach Artikel 66 Absatz 1 des…
Von einer Reihe von LDC wurden auf dem Gebiet des geistigen Eigentums bereits wichtige Schritte unternommen, doch es ist nach wie vor so, dass die LDC besondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.