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Der Antrag auf eine zusätzliche zwölfjährige Ausnahmeregelung ab dem Zeitpunkt, zu dem ein LDC-Mitglied nicht mehr zu dieser Kategorie zählt, scheint über den Anwendungsbereich von Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens hinauszugehen, da jener Artikel nur für die Verlängerung des Übergangszeitraums für die Umsetzung gewisser Bestimmungen des TRIPS-Übereinkommens durch die LDC-Mitglieder gilt. Der Antrag auf Gewährung einer Ausnahmeregelung für Nicht-LDC-Mitglieder im Rahmen eines Beschlusses des Rates für TRIPS nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens sollte daher nicht unterstützt werden —
der Antrag der LDC-Mitglieder auf eine zusätzliche Freistellung von zwölf Jahren ab dem Zeitpunkt, zu dem ein LDC-Mitglied nicht mehr zu dieser Kategorie…
Von der Europäischen Union ist zu dem nach Artikel 66 Absatz 1 des TRIPS-Übereinkommens gestellten Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist für LDC im Rat für…
Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“), das in Anhang…
Es ist somit angemessen, den Übergangszeitraum für die Umsetzung des TRIPS-Übereinkommens mit Ausnahme der Artikel 3, 4 und 5 für einen begrenzten Zeitraum von…
Der Rat für TRIPS soll auf seiner förmlichen Sitzung am 8. und 9. Juni 2021 einen Beschluss über den Antrag auf Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel…
Nach Artikel 66 Absatz 1 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“) soll der Rat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.