Erwägungsgrund 3 32015D1180BESCHLUSS (EU) 2015/1180 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien und Italien)
Rumänien hat wegen Überschwemmungen zwei Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
Erwägungsgrund 4 32007D0930BESCHLUSS Nr. 930/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juni 2007 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Ungarn und Griechenland haben infolge von zwei durch Überschwemmungen verursachten Katastrophen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 4 32015D1180BESCHLUSS (EU) 2015/1180 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien und Italien)
Bulgarien hat wegen Überschwemmungen einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
Erwägungsgrund 5 32015D1180BESCHLUSS (EU) 2015/1180 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien und Italien)
Italien hat wegen Überschwemmungen einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
Erwägungsgrund 4 32011D0535BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2011 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2011/535/EU)
Slowenien, Kroatien und die Tschechische Republik haben wegen der Schäden durch starke Überschwemmungen jeweils Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 5 32014D0095BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (2014/95/EU)
Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik haben wegen Überschwemmungen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —