Erwägungsgrund 2 32015D1893
Die Europäische Union hat mit der Republik Madagaskar ein neues Protokoll zum Abkommen ausgehandelt (im Folgenden „Protokoll“), mit dem den Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in der Fischereizone eingeräumt werden, die der Gerichtsbarkeit der Republik Madagaskar untersteht.