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Mit Artikel 9 des Abkommens wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Anwendung des Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann gemäß dem Protokoll auch bestimmte Änderungen an dem Protokoll vornehmen. Um die Vornahme solcher Änderungen zu erleichtern, sollte die Kommission, vorbehaltlich besonderer Umstände, ermächtigt werden, diese in einem vereinfachten Verfahren zu verabschieden.
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung dieses Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann…
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der damit beauftragt ist, die Anwendung dieses Abkommens zu überwachen. Der Gemischte Ausschuss kann…
Mit dem Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der damit beauftragt ist, die Anwendung des Abkommens zu überwachen. Überdies und im Einklang mit…
Artikel 10 des Partnerschaftsabkommens richtet einen Gemischten Ausschuss ein, der mit der Überwachung der Anwendung und der Gewährleistung der Durchführung des…
Mit dem Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss eingerichtet, der für die Überwachung der Durchführung des Abkommens verantwortlich ist. Der Gemischte Ausschuss…
Mit dem Abkommen wird ein mit der Überwachung der Durchführung, der Auslegung und der Anwendung des Abkommens betrauter Gemischter Ausschuss eingesetzt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.