Erwägungsgrund 3 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2103 unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32014D0369BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2014/369/EU)
Das neue Protokoll wurde auf Grundlage des Beschlusses 2013/786/EU des Rates unterzeichnet und wird ab dem 1. Januar 2014 vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 3 32015D1987BESCHLUSS (EU) 2015/1987 DES RATES vom 5. Oktober 2015 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Das Protokoll wurde gemäß dem Beschluss 2014/782/EU am 24. November 2014 unterzeichnet und wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Erwägungsgrund 4 32014D0306BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2014/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2014/5/EU des Rates ist das neue Protokoll unterzeichnet worden und wird ab dem 18. Januar 2014 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32016D0870BESCHLUSS (EU) 2016/870 DES RATES vom 24. Mai 2016 über den Abschluss — im Namen der Union — des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Dieses Protokoll wurde gemäß dem Beschluss (EU) 2015/2191 unterzeichnet und wird ab dem 16. November 2015 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 3 32014D0102BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018) (2014/102/EU)
Aufgrund des Beschlusses 2013/303/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird ab dem 1. Juli 2013 vorläufig angewandt.