Erwägungsgrund 1 32015D0191
Der Beschluss 2010/670/EU der Kommission enthält die Vorschriften und Kriterien für die Auswahl und Durchführung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 abzielen (im Folgenden „CCS-Demonstrationsprojekte“ genannt), und von Demonstrationsprojekten für innovative Technologien für erneuerbare Energien (im Folgenden „RES-Demonstrationsprojekte“ genannt), die 300 Mio. Zertifikate aus der Reserve für neue Marktteilnehmer des EU-Emissionshandelssystems sowie die Grundregeln für die Monetarisierung von Zertifikaten und die Verwaltung der Einkünfte umfassen.