Erwägungsgrund 2 32015D0191
Wegen der Wirtschaftskrise wird es bei zahlreichen im Rahmen des Beschlusses 2010/670/EU für eine Finanzhilfe ausgewählten Projekten nicht möglich sein, binnen 24 Monaten nach Erlass der Finanzhilfebeschlüsse im Falle von RES-Demonstrationsprojekten bzw. binnen 36 Monaten nach Erlass der Finanzhilfebeschlüsse im Falle von CCS-Demonstrationsprojekten einen endgültigen Investitionsbeschluss zu treffen. Somit kann bei solchen Projekten auch die Inbetriebnahme nicht innerhalb von vier Jahren nach Erlass des Finanzhilfebeschlusses erfolgen. Die Fristen für den endgültigen Investitionsbeschluss und den Termin der Inbetriebnahme sollten daher um zwei Jahre verlängert werden. Außerdem sollte für den Termin der Inbetriebnahme ein Übergangszeitraum von einem Jahr gelten.