Erwägungsgrund 2 32015D0362BESCHLUSS (EU) 2015/362 DES RATES vom 2. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der der Carribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) der Vereinigten Staaten verlängert und sein Geltungsbereich erweitert werden soll
Die Vereinigten Staaten wurden am 15. Februar 1985 für den Zeitraum vom 1. Januar 1984 bis zum 30. September 1995 von ihren Verpflichtungen nach Artikel I…
Erwägungsgrund 2 32016D1202BESCHLUSS (EU) 2016/1202 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Regelung zur Gewährung einer Präferenzbehandlung gegenüber dem früheren Treuhandgebiet Pazifische Inseln
Den Vereinigten Staaten wurde eine Ausnahmegenehmigung von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz 1 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (im…
Erwägungsgrund 3 32015D1942Die Vereinigten Staaten beantragten gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens, bis zum 30. September 2025 von ihren Verpflichtungen nach Artikel I Absatz…
Art. 1 32015D0362BESCHLUSS (EU) 2015/362 DES RATES vom 2. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der der Carribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) der Vereinigten Staaten verlängert und sein Geltungsbereich erweitert werden soll
Der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt beruht auf der Unterstützung des Antrags der Vereinigten Staaten…
Art. 1 32015D1942Der im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt besteht in der Unterstützung des Antrags der…
Art. 1 32016D1883BESCHLUSS (EU) 2016/1883 DES RATES vom 18. Oktober 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der die Vereinigten Staaten infrage kommenden Waren mit Ursprung in Nepal eine Präferenzbehandlung zukommen lassen dürfen
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertreten ist, besteht in der Unterstützung des Antrags der Vereinigten…