Erwägungsgrund 1 32015D1989
Am 21. Oktober 2013 ermächtigte der Rat die Kommission und die Hohe Vertreterin zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom“), die als eine Vertragspartei auftreten, Georgien, Japan, der Kirgisischen Republik, dem Königreich Norwegen, der Republik Armenien, der Republik Kasachstan, der Republik Korea, der Republik Tadschikistan und den Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „Übereinkommen“).