Erwägungsgrund 4 32015D1570BESCHLUSS (EU) 2015/1570 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
In ihrem Beschluss vom 7. Dezember 2013 wies die WTO-Ministerkonferenz erneut auf das Erfordernis einer CTS-Genehmigung für die Anwendung von anderen als in…
Art. 1 32015D1570BESCHLUSS (EU) 2015/1570 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
Der Standpunkt der Union im CTS besteht in der Unterstützung der Genehmigung der Präferenzbehandlung, die WTO-Mitglieder — abgesehen von der Union und ihren…
Erwägungsgrund 6 32015D1570BESCHLUSS (EU) 2015/1570 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
Daher ist es angebracht, den im Namen der Union im CTS zu vertretenden Standpunkt zur Genehmigung der Präferenzbehandlung festzulegen, die WTO-Mitglieder —…
Erwägungsgrund 3 32015D1570BESCHLUSS (EU) 2015/1570 DES RATES vom 18. September 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation (WTO) zu vertretenden Standpunkts hinsichtlich der Genehmigung von anderen als in Artikel XVI GATS beschriebenen, in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleistungserbringer der am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzbehandlungen, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurden
Am 17. Dezember 2011 nahm die WTO-Ministerkonferenz einen Beschluss an, dem zufolge die WTO-Mitglieder 15 Jahre lang eine Präferenzbehandlung für…
Erwägungsgrund 3 32015D2108Am 17. Dezember 2011 erließ die WTO-Ministerkonferenz einen Beschluss, dem zufolge die WTO-Mitglieder Dienstleistungen und Dienstleistern der LDC-Mitglieder 15…
Erwägungsgrund 5 32015D2108Der Standpunkt der Union, die Präferenzbehandlung, die von WTO-Mitgliedern — abgesehen von der Union und ihren Mitgliedstaaten — notifiziert wurde, in Bezug auf…