Erwägungsgrund 3 32015D0214
Der Shift2Rail-Masterplan sollte leistungsorientiert sein und eine begrenzte Anzahl thematischer Schwerpunktbereiche oder Innovationsprogramme gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 zugrunde legen.
Der Shift2Rail-Masterplan sollte leistungsorientiert sein und eine begrenzte Anzahl thematischer Schwerpunktbereiche oder Innovationsprogramme gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 zugrunde legen.