Erwägungsgrund 4 32015D0214
Die vom Verwaltungsrat am 24. September 2014 genehmigte Fassung des Shift2Rail-Masterplans, in die in erheblichem Umfang Beiträge einschlägiger Interessenträger aufgenommen wurden, bildet die Grundlage für die von der Kommission am 6. Oktober 2014 gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 642/2014 veröffentlichte Aufforderung für assoziierte Mitglieder und für die Festlegung des Arbeitsplans des Gemeinsamen Unternehmens Shift2Rail —