Erwägungsgrund 5 32011D0265BESCHLUSS DES RATES vom 16. September 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (2011/265/EU)
Das Abkommen lässt das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten unberührt, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ein Abkommen über…
Erwägungsgrund 5 32012D0735BESCHLUSS DES RATES vom 31. Mai 2012 zur Unterzeichnung — im Namen der Union — des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits und über die vorläufige Anwendung dieses Übereinkommens (2012/735/EU)
Das Übereinkommen lässt das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten unberührt, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen, die ein Abkommen über…
Erwägungsgrund 5 32012D0734BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits und die vorläufigen Anwendung des Handelsteils (Teil IV) (2012/734/EU)
Das Abkommen lässt die Rechte von Investoren der Mitgliedstaaten unberührt, eine vorteilhaftere Behandlung zu genießen, die in jedweder Übereinkunft bezüglich…
Erwägungsgrund 6 32008D0805BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (2008/805/EG)
Das Abkommen sollte nicht das Recht von Investoren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschränken, eine günstigere Behandlung in Anspruch zu nehmen,…
Erwägungsgrund 6 32012R1219VERORDNUNG (EU) Nr. 1219/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern
Im Interesse von Investoren aus der Union und ihrer Investitionen in Drittländern sowie der Mitgliedstaaten, die Gastländer für ausländische Investoren und…
Art. 1 32014D0278BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/278/EU)
Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits wird mit Ausnahme seines Artikels 33…