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Es ist zweckmäßig, wenn der Rat die Kommission auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ermächtigt, bestimmte begrenzte Änderungen des Abkommens zu billigen. Die Kommission sollte ermächtigt werden, den nach Artikel 5 des Protokolls über kulturelle Zusammenarbeit begründeten Leistungsanspruch bei Koproduktionen zu widerrufen, es sei denn, der Anspruch sollte nach dem Dafürhalten der Kommission aufrechterhalten werden und der Rat genehmigt dies in einem Sonderverfahren, da zum einen dieser Punkt in dem Abkommen besonders sensibel ist und zum anderen das Abkommen von der Union und ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen werden muss. Des Weiteren sollte die Kommission ermächtigt werden, Änderungen zu genehmigen, die von der Arbeitsgruppe „Geografische Angaben“ nach Artikel 10.25 des Abkommens anzunehmen sind.
Es ist zweckmäßig, wenn der Rat die Kommission auf der Grundlage von Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags ermächtigt, bestimmte begrenzte Änderungen des Abkommens…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 AEUV ermächtigt, Änderungen des Abkommens zu billigen, die durch den…
Nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann der Rat die Kommission ermächtigen, Änderungen des Abkommens zu…
Es ist angezeigt, dass der Rat die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ermächtigt, Änderungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.