Erwägungsgrund 1 32015D2236
Bei der 1998 abgehaltenen Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO“) wurde in Form einer Erklärung ein Moratorium über Zölle auf elektronische Übertragungen (im Folgenden „E-Commerce-Moratorium“) angenommen, wonach die Mitglieder der WTO ihre derzeitige Praxis beizubehalten haben, auf elektronische Übertragungen keine Zölle zu erheben. Derzeit besteht das Moratorium als Beschluss der WTO-Ministerkonferenz, der seit 1998 alle zwei Jahre erneuert wurde.