Erwägungsgrund 2 32015D2236
Nach Ablauf der Fünfjahresfrist für die Beschlussfassung über den Anwendungsbereich und die Modalitäten für Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen nach Artikel 64 Absatz 3 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (im Folgenden „TRIPS-Übereinkommen“) hat die WTO-Ministerkonferenz ein Moratorium mehrfach verlängert.