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Bei der 1998 abgehaltenen Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO“) wurde in Form einer Erklärung ein Moratorium über Zölle auf elektronische Übertragungen (im Folgenden „E-Commerce-Moratorium“) angenommen, wonach die Mitglieder der WTO ihre derzeitige Praxis beizubehalten haben, auf elektronische Übertragungen keine Zölle zu erheben. Derzeit besteht das Moratorium als Beschluss der WTO-Ministerkonferenz, der seit 1998 alle zwei Jahre erneuert wurde.
Bei der 1998 abgehaltenen Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) wurde in Form einer Erklärung ein Moratorium über Zölle auf elektronische…
Der Standpunkt der Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation lautet, die Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische…
Derzeit besteht das Moratorium als Beschluss der WTO-Ministerkonferenz, der seit 1998 alle zwei Jahre erneuert wurde. Das Moratorium wurde zuletzt bei der…
Der im Namen der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation zu vertretende Standpunkt ist, die unbefristete Verlängerung des…
Das Verfahren für die aufeinanderfolgenden Verlängerungen des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen…
Es ist daher zweckmäßig, den in der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.