Beschluss des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Rahmen der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich der Verlängerung des Moratoriums über Zölle auf elektronische Übertragungen („E-Commerce-Moratorium“) und des Moratoriums über Beschwerden im Zusammenhang mit Nichtverletzungen und sonstigen Situationen zu vertretenden Standpunkts (2013/728/EU)
Bei der 1998 abgehaltenen Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) wurde in Form einer Erklärung ein Moratorium über Zölle auf elektronische Übertragungen (im Folgenden „E-Commerce-Moratorium“) angenommen, wonach die Mitglieder der WTO ihre derzeitige Praxis beibehalten sollen, auf elektronische Übertragungen keine Zölle zu erheben.
Erwägungsgrund 1 32013D0728
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