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Die Entscheidung 2007/198/Euratom gewährleistet die Finanzierung der Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens im Zeitraum 2014-2020. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a der Satzung des gemeinsamen Unternehmens wird der Euratom-Beitrag durch die gemäß Artikel 7 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft festgelegten Forschungs- und Ausbildungsprogramme der Gemeinschaft geleistet. Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a sollte geändert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Finanzmittel für den Zeitraum 2014-2020 nicht mehr über das Euratom-Rahmenprogramm bereitgestellt werden.
Die Entscheidung 2007/198/Euratom wurde durch den Beschluss 2013/791/Euratom des Rates geändert, um die Finanzierung der Tätigkeiten des gemeinsamen…
Mit Beschluss K(2007) 2466 vom 13. Juni 2007 über die Annahme der Regeln zur Gewährleistung einer einheitlichen Prüfung der Existenz und des rechtlichen Status…
Ein Teil der Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Mittelasien…
Es ist notwendig, für das Programm eine Finanzausstattung einzurichten, die einen Zeitraum abdeckt, der an die Laufzeit des mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
In der Entscheidung 2007/198/Euratom und in der beigefügten Satzung („die Satzung“) ist die Mitgliedschaft von Drittländern vorgesehen, die mit Euratom ein…
Mit der Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates wurde das europäische gemeinsame Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.