Erwägungsgrund 1 32025R1304
Die Europäische Atomgemeinschaft (im Folgenden die „Gemeinschaft“) ist darauf ausgerichtet, den Lebensstandard in den Mitgliedstaaten zu erhöhen, indem sie die Nuklearforschung in den Mitgliedstaaten fördert und erleichtert und zu deren Ergänzung ein Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Gemeinschaft durchführt.