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Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und 2012/711/GASP betraut worden. Es hat die Organisation sämtlicher in den Beschlüssen vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen. Das BAFA ist zudem die Durchführungsstelle für Projekte, die der Unterstützung der wirksamen Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel gemäß dem Beschluss 2013/768/GASP dienen. Angesichts dessen ist die Wahl für das BAFA als Durchführungsstelle für die im vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen der Union aufgrund der nachgewiesenen Erfahrung, Qualifikation und notwendigen Expertise, die die gesamte Bandbreite der einschlägigen Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle abdecken, gerechtfertigt. Durch die Wahl des BAFA wird die Ermittlung von Synergien zwischen dem Sensibilisierungsprogramm im Zusammenhang mit dem ATT und den im vorliegenden Beschluss des Rates geplanten Maßnahmen erleichtert —
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bei seiner Tätigkeit nach den §§ 6 bis 9 und bei Auswertungen von Daten von der…
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ermächtigt, die in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmen zur Belieferung eines ihrer Abnehmer…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Umsetzung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) war vom Rat mit der technischen Durchführung des Beschlusses 2009/1012/GASP…
1. ZIELE Die Ziele dieses Beschlusses bestehen darin, verschärfte Kontrollen bei Transfers von Waffen zu fördern und auf interner und regionaler Ebene…
Die Unterstützungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Union auf dem Gebiet der Waffenausfuhrkontrolle wurden im Rahmen der Gemeinsamen Aktion 2008/230/GASP des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.