Erwägungsgrund 4 32015D1337BESCHLUSS (GASP) 2015/1337 DES RATES vom 31. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Nach Auffassung des Rates sollte diese Ausnahmeregelung bis zum 14. Januar 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 4 32016D0036BESCHLUSS (GASP) 2016/36 DES RATES vom 14. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Nach Auffassung des Rates sollte diese Ausnahmeregelung bis zum 28. Januar 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32015R2264VERORDNUNG (EU, Euratom) 2015/2264 DES RATES vom 3. Dezember 2015 zur Verlängerung und schrittweisen Beendigung der durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 eingeführten befristeten Ausnahmeregelungen zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2010 des Rates wurde die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 genannte Ausnahmeregelung um fünf Jahre bis zum…
Erwägungsgrund 2 32014D0214BESCHLUSS 2014/214/GASP DES RATES vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2015 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D1781BESCHLUSS (GASP) 2015/1781 DES RATES vom 5. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Rat hat am 5. Juni 2015 den Beschluss (GASP) 2015/876 erlassen, nach dem für eine dieser vier Personen die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6.…
Erwägungsgrund 3 32015D0876BESCHLUSS (GASP) 2015/876 DES RATES vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Für eine dieser vier Personen sollte die Anwendung der restriktiven Maßnahmen bis zum 6. Oktober 2015 verlängert werden, und die Begründung für diese Person…