Erwägungsgrund 3 32015D2431
Die Vereinbarungen von Minsk werden bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein. Daher sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden, damit der Rat die Umsetzung dieser Vereinbarungen einer weiteren Bewertung unterziehen kann.