Art. 1 32015D2432
Die staatlichen Beihilfen, die Deutschland bezüglich der in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern durchgeführten Milchgüteprüfungen unter Verletzung des Artikels 108 Absatz 3 AEUV zugunsten der in den genannten Ländern betroffenen milchwirtschaftlichen Betriebe gewährt hat, sind im Zeitraum seit dem 1. Januar 2007 unvereinbar mit dem Binnenmarkt.