Art. 7 Abs. 2 32017D2337BESCHLUSS (EU) 2017/2337 DER KOMMISSION vom 29. Mai 2017 über die für die Bereitstellung fachlicher Hilfe im Agrarsektor sowie für die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse nach dem Milch- und Fettgesetz aufgewendeten staatlichen Beihilfen SA.35484 (2013/C) (ex SA.35484 (2012/NN)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 3487) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Deutschland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der Beihilfen, die aufgrund der…
Art. 5 Abs. 2 32024D3021BESCHLUSS (EU) 2024/3021 DER KOMMISSION vom 9. September 2024 in der Sache SA.43260 (2018/C) über die Maßnahmen Deutschlands zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und Ryanair DAC (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 6468) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Deutschland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der in Artikel 2 genannten…
Art. 4 Abs. 4 32025D0317BESCHLUSS (EU) 2025/317 DER KOMMISSION vom 20. Juni 2024 zu den Maßnahmen Staatliche Beihilfen SA.44944 (2019/C ex 2016/FC) und SA.53552 (2019/C ex 2019/FC) — Steuerliche Behandlung von Spielbankunternehmern und mutmaßliche Garantie für Spielbankunternehmer (Wirtschaftlichkeitsgarantie) — Deutschland (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 4183) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Deutschland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der auf der Grundlage der in…
Art. 5 Abs. 2 32019D0056BESCHLUSS (EU) 2019/56 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2018 über die staatliche Beihilfe SA.34045 (2013/C) (ex 2012/NN) Deutschlands für Bandlastverbraucher nach Paragraf 19 StromNEV (Bekannt gegegben unter Aktenzeichen C(2018) 3166) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Deutschland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses, bis die Rückzahlung der Beihilfen, die aufgrund der…
Art. 4 Abs. 1 32010D0394ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Mai 2008 über die staatliche Beihilfe C 57/06 (ex NN 56/06, ex N 451/06) in Zusammenhang mit der Finanzierung der Hessischen Staatsweingüter durch das Land Hessen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1626) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/394/EG)
Deutschland übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die folgenden Informationen: — Gesamtbetrag…