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Die Republik Moldau hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie die vollständige Um- und Durchsetzung des Titels V des Abkommens in ihrem gesamten Hoheitsgebiet ab dem 1. Januar 2016 gewährleisten können wird.
Die Republik Moldau hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie ab dem 1. Januar 2016 die vollständige Um- und Durchsetzung des Titels V (Handel und…
Die Europäische Kommission erstattet dem Rat über die Anwendung des Titels V des Abkommens im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau innerhalb von acht…
Artikel 462 des Abkommens sieht ferner vor, dass der Assoziationsrat einen Beschluss fasst, in dem der Zeitpunkt genannt wird, ab dem die vollständige Um- und…
Nach Artikel 462 des Abkommens beginnt die Anwendung des Titels V (Handel und Handelsfragen) des Abkommens in Bezug auf diejenigen Gebiete der Republik Moldau,…
Die Anwendung des Titels V des Abkommens in Bezug auf das gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau muss überwacht und regelmäßig überprüft werden.
Die Republik Moldau hat die Liste der Europäischen Kommission im November 2014 vorgelegt; anschließend wurde die Liste im Benehmen mit der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.