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Artikel 462 des Abkommens sieht ferner vor, dass der Assoziationsrat einen Beschluss fasst, in dem der Zeitpunkt genannt wird, ab dem die vollständige Um- und Durchsetzung des Titels V des Abkommens im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau gewährleistet ist.
Die Europäische Kommission erstattet dem Rat über die Anwendung des Titels V des Abkommens im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau innerhalb von acht…
Der Assoziationsrat sollte die Anwendung des Titels V (Handel und Handelsfragen) des Abkommens im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau regelmäßig…
Der Standpunkt, der von der Union in dem mit Artikel 434 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und…
Die Republik Moldau hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass sie die vollständige Um- und Durchsetzung des Titels V des Abkommens in ihrem gesamten…
Der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ sollte die Anwendung des Titels V (Handel und Handelsfragen) des Abkommens im gesamten Hoheitsgebiet…
Die Anwendung des Titels V des Abkommens in Bezug auf das gesamten Hoheitsgebiet der Republik Moldau muss überwacht und regelmäßig überprüft werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.