Erwägungsgrund 1 32015D2469
Am 14. Mai 2013 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik San Marino zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (im Folgenden das „Abkommen“), um dieses Abkommen den jüngsten Entwicklungen auf internationaler Ebene anzupassen, auf der vereinbart worden war, den automatischen Informationsaustausch als internationalen Standard zu fördern.