Erwägungsgrund 4 32015D2469
In Anbetracht der im Rahmen des Globalen Forums der OECD von den Mitgliedstaaten und der Republik San Marino zum Ausdruck gebrachten Ausrichtungen sollte das Änderungsprotokoll ab dem 1. Januar 2016 vorläufig angewendet werden, bis die für seinen Abschluss und sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind —