Erwägungsgrund 2 32015D0331BESCHLUSS (GASP) 2015/331 DES RATES vom 2. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von acht Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32015D0332BESCHLUSS (GASP) 2015/332 DES RATES vom 2. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 8 Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32015D0485BESCHLUSS (GASP) 2015/485 DES RATES vom 20. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32013D0384BESCHLUSS 2013/384/GASP DES RATES vom 15. Juli 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/325/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan und Südsudan
Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von vier Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32013D0306BESCHLUSS 2013/306/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Verlängerung des Mandats der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Zentralasien
Das Mandat der Sonderbeauftragten sollte für einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32014D0400BESCHLUSS 2014/400/GASP DES RATES vom 26. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union im Kosovo
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um weitere acht Monate verlängert werden.