Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschluss Nr. XX/2015 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung des Protokolls 4 (Ursprungsregeln) zum EWR-Abkommen sieht in Bezug auf die Anwendung der Ursprungsregeln in Protokoll 4 Übergangsregelungen für Kroatien vor. Diese Regelungen sollten bis 1. Januar 2017 gelten.
Bestimmten Übergangsregelungen über die Anwendung der Ursprungsregeln nach der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik…
Protokoll 4 zu dem Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) betrifft die Ursprungsregeln.
In Protokoll 4 zum EWR-Abkommen wird nach Artikel 40 Folgendes angefügt: „Artikel 41 Übergangsregelungen betreffend den Beitritt der Republik Kroatien zur…
Protokoll 4 des EWR-Abkommens betrifft die Ursprungsregeln.
Nach Artikel 6 des Übereinkommens ergreift jede Vertragspartei geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dieses Übereinkommen effektiv angewendet wird.…
Bestimmte Übergangsregelungen in Bezug auf die Anwendung der Ursprungsregeln nach der vorläufigen Anwendung des EWR-Erweiterungsübereinkommens müssen im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.