Erwägungsgrund 3 32017D0560Im Einklang mit den Grundsätzen der Modernisierung des Abkommens ist es angezeigt, die Geltungsdauer der in den Bemerkungen 2 und 3 festgelegten Ursprungsregeln…
Erwägungsgrund 5 32017D0561BESCHLUSS (EU) 2017/561 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko in Bezug auf Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Andorra und San Marino, und bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse) zu vertreten ist
Am … hat der Gemischte Ausschuss den Beschluss Nr. 1/2017 angenommen, mit dem die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 des Anhangs III Anlage…
Erwägungsgrund 4 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
Die Verlängerung der Geltungsdauer der in den Anmerkungen 2 und 3 der Anlage IIa des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 festgelegten Ursprungsregeln, die…
Erwägungsgrund 3 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
Aufgrund der gemäß der Gemeinsamen Erklärung V durchgeführten Analyse der maßgeblichen wirtschaftlichen Bedingungen erscheint es angebracht, die Geltungsdauer…
Erwägungsgrund 2 32017D0560Die warenspezifischen Ursprungsregeln gemäß Anhang III Anlage II für Waren der Positionen 2914 und 2915 des Harmonisierten Systems sollten geändert werden, um…
Erwägungsgrund 8 32017D0561BESCHLUSS (EU) 2017/561 DES RATES vom 21. März 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko in Bezug auf Änderungen des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko vom 23. März 2000 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Andorra und San Marino, und bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse) zu vertreten ist
Anhang III Anlage II des Beschlusses Nr. 2/2000 sollte daher geändert werden, um die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 dauerhaft zu…