Erwägungsgrund 1 32015D0029
In Beschluss EZB/2014/8 der Europäischen Zentralbank werden die Marktzinssätze bestimmt, die die Obergrenzen für die Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Hand bei ihren nationalen Zentralbanken (NZBen) bilden. Dies hilft dem EZB-Rat bei der Überwachung der Einhaltung des in Artikel 123 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Verbots der monetären Finanzierung durch die nationalen Zentralbanken.