Erwägungsgrund 2 32015D0029
In Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2014/8 wurde als Marktzinssatz für besicherte Einlagen in Bezug auf Termineinlagen in Euro der EUREPO-Index festgelegt. Der Eurepo-Index wurde am 2. Januar 2015 eingestellt. Als Marktzinssatz für besicherte Euro-Termineinlagen dienen nun die STOXX EUR GC Pooling-Laufzeitenindizes mit einer vergleichbaren Laufzeit.