Beschluss (EU) 2015/334 des Rates vom 2. März 2015 zur Änderung des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
Gemäß der gemeinsamen Erklärung C, die der Akte über den Beitritt Kroatiens beigefügt ist, tritt die Republik Kroatien nach ihrem Beitritt zur Union dem Europäischen Entwicklungsfonds ab dem Inkrafttreten des neuen mehrjährigen Finanzrahmens für die Zusammenarbeit bei und wird ab dem 1. Januar des zweiten Kalenderjahres nach ihrem Beitritt einen Beitrag dazu leisten.
Erwägungsgrund 1 32015D0334
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