Beschluss (EU) 2015/334 des Rates vom 2. März 2015 zur Änderung des Internen Abkommens zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
Gemäß Artikel 8 Absatz 4 des Internen Abkommens sind die in Artikel 8 Absatz 2 festgelegte Stimmengewichtung, für die derzeit für die Republik Kroatien nur die geschätzte Stimmenzahl angegeben ist, und die qualifizierte Mehrheit gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Internen Abkommens im Falle des Beitritts eines weiteren Staates zur Union durch Beschluss des Rates zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32015D0334
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