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Die Geschäftsordnung des Ausschusses für den Europäischen Entwicklungsfonds, die im Anhang wiedergegeben ist, wird angenommen.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses für den Europäischen Entwicklungsfonds wird mit dem Wortlaut im Anhang angenommen.
Die Geschäftsordnung des bei der Europäischen Investitionsbank errichteten Ausschusses für die Investitionsfazilität, die im Anhang widergegeben ist, wird…
Die Geschäftsordnung des bei der Europäischen Investitionsbank eingerichteten Ausschusses für die Investitionsfazilität wird in der im Anhang enthaltenen…
Die Artikel 1 bis 28 der Geschäftsordnung der Kommission erhalten die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Der Europäische Rat legt seine Geschäftsordnung in der im Anhang enthaltenen Fassung fest.
Die Artikel 1 bis 29 der Geschäftsordnung der Kommission erhalten die Fassung des Anhangs zum vorliegenden Beschluss.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.