Erwägungsgrund 1 32015D0384
Die Union und die Republik Senegal haben ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) mit einer Laufzeit von fünf Jahren, das sich stillschweigend verlängert, sowie ein Durchführungsprotokoll (im Folgenden „Protokoll“) mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu dem genannten Abkommen ausgehandelt, wodurch Schiffen der Union Fangmöglichkeiten in den Gewässern eingeräumt werden, die in Fischereifragen der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Senegal unterliegen.