Erwägungsgrund 2 32015D0384
Dieses Abkommen und dieses Protokoll wurden am 20. November 2014 gemäß dem Beschluss 2014/733/EU unterzeichnet und werden seit dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Dieses Abkommen und dieses Protokoll wurden am 20. November 2014 gemäß dem Beschluss 2014/733/EU unterzeichnet und werden seit dem Datum ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet.