Art. 3 32019D0572BESCHLUSS (EU) 2019/572 DES RATES vom 8. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32015D0372BESCHLUSS (EU) 2015/372 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union, und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32021D0972BESCHLUSS (EU) 2021/972 DES RATES vom 14. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung zur Ermöglichung autonomer Handelspräferenzen für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32012D0097BESCHLUSS 2012/97/GASP DES RATES vom 17. Februar 2012 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0397BESCHLUSS (EU) 2015/397 DES RATES vom 5. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 3, 7, 13, 19, 23, 37, 38, 41, 43, 45, 48, 50, 51, 53, 55, 59, 75, 78, 86, 98, 99, 106, 107, 110, 112, 113, 117, 119, 123, 128 und 129 sowie hinsichtlich der Änderung 2 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 3 über Motorradbremsen und hinsichtlich der Änderung 3 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 4 in Bezug auf das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge (Worldwide Heavy-Duty Certification procedure) zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.