Erwägungsgrund 3 32015D0421
Für das Haushaltsjahr 2014 haben das Europäische Parlament und der Rat das Flexibilitätsinstrument bereits mit Beschluss vom 20. November 2013 zur Bereitstellung ausschließlich von Mitteln für Verpflichtungen in Höhe von 89330000 für die Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme in Anspruch genommen.