Erwägungsgrund 2 32017D0674BESCHLUSS (EU) 2017/674 DES RATES vom 3. April 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rotterdamer Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32015D0627BESCHLUSS (EU) 2015/627 DES RATES vom 20. April 2015 über den im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32017D0758BESCHLUSS (EU) 2017/758 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.
Erwägungsgrund 1 32015D0423Die Union hat das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie…
Erwägungsgrund 1 32017D0674BESCHLUSS (EU) 2017/674 DES RATES vom 3. April 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Die Union hat das Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie…
Erwägungsgrund 4 32015D0900BESCHLUSS (EU) 2015/900 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (EaSI) zu vertretenden Standpunkt
Die Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde durch den Beschluss Nr. 151/2014 des EWR-Ausschusses vom 27. Juni 2014 in das…