Erwägungsgrund 2 32022D0997BESCHLUSS (EU) 2022/997 DES RATES vom 7. April 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der zehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich des Vorschlags zur Änderung der Anlage A jenes Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Mit der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32019D0639BESCHLUSS (EU) 2019/639 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretenden Standpunkts
Mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32015D0423BESCHLUSS (EU) 2015/423 DES RATES vom 6. März 2015 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rotterdamer Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32019D0668BESCHLUSS (EU) 2019/668 DES RATES vom 15. April 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien in Bezug auf die Auflistung bestimmter Chemikalien gemäß der Anlage III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rotterdamer Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32017D0674BESCHLUSS (EU) 2017/674 DES RATES vom 3. April 2017 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Bezug auf die Änderungen des Anhangs III des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu vertreten ist
Mit der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rotterdamer Übereinkommen in der Union umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32015D0627BESCHLUSS (EU) 2015/627 DES RATES vom 20. April 2015 über den im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.