Art. 2 32015D0455BESCHLUSS (EU) 2015/455 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2014 über die von Griechenland durchgeführte Staatliche Beihilfe SA.34826 (2012/C), SA.36005 (2013/NN) zugunsten der Piraeus Bank Group in Verbindung mit der Rekapitalisierung und Umstrukturierung der Piraeus Bank S.A. (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5217) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 3 32016D0543DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/543 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Billigung des Anpassungsprogramms Griechenlands (2015/1182)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 3 32016D0541BESCHLUSS (EU) 2016/541 DES RATES vom 15. Februar 2016 zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (2015/1410)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 2 32018D1575BESCHLUSS (EU) 2018/1575 DER KOMMISSION vom 9. August 2018 über die Maßnahmen Griechenlands zugunsten bestimmter griechischer Kasinos SA.28973 — C 16/2010 (ex NN 22/2010, ex CP 318/2009) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 5267) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 4 32022D0258BESCHLUSS (EU) 2022/258 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2022 über die Ausnahme der Hellenischen Republik von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Kreta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1140) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.