Beschluss (EU) 2022/258 der Kommission vom 21. Februar 2022 über die Ausnahme der Hellenischen Republik von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Kreta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1140) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Art. 4 32022D0258
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