Erwägungsgrund 3 32016D0543
Aus Gründen der Kohärenz sollte bei der Genehmigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Griechenland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 auf die einschlägigen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/542 Bezug genommen werden —