Art. 15 32015D0331BESCHLUSS (GASP) 2015/331 DES RATES vom 2. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. März 2015.
Art. 15 32015D0332BESCHLUSS (GASP) 2015/332 DES RATES vom 2. März 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. März 2015.
Art. 13 32015D0260Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. März 2015.
Art. 2 32014D0485BESCHLUSS 2014/485/GASP DES RATES vom 22. Juli 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. Juli 2014.
Art. 15 32013D0353Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.