Beschluss 2013/353/GASP des Rates vom 2. Juli 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Krise in Georgien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt ab dem 1. Juli 2013 .
Art. 15 32013D0353
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